ie Kreisjägerschaft Stormarn e. V. ist über den Landesjagdverband Schleswig-Holstein ein anerkannter Naturschutzverein. Als solcher wird sie als „Träger öffentlicher Belange” (TöB) im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung an naturschutzrelevanten Bauvorhaben beteiligt. Dies ist einer der Aufgabenbereiche für die Obleute für Naturschutz und Begrünung.

Wie jeder Jäger weiß, beinhaltet das Recht zur Jagd gleichzeitig die Pflicht zur Hege. Um dieser Pflicht nachzukommen, werden von vielen Jägern im Kreis mit zum Teil erheblichem finanziellen und logistischen Aufwand biotopverbessernde Maßnahmen in ihren Revieren durchgeführt. Oftmals muss dazu im Vorfeld viel Überzeugungsarbeit bei Grundeigentümern oder Behörden geleistet werden.
Die solcherart geleistete Naturschutzarbeit kommt dabei nicht nur dem jagdbaren Wild zugute, es profitieren hiervon letztlich viele unsere heimischen Pflanzen- und Tierarten, denen durch den Flächenverbrauch der modernen Landwirtschaft, des Verkehrswege- und Siedlungsbaus sowie nicht zuletzt durch die Inanspruchnahme der Natur durch Erholungssuchende stark zugesetzt wird.

Die Obleute für Naturschutz und Begrünung stehen den Jagdpächtern für die Umsetzung von biotopverbessernden Maßnahmen bereitwillig unterstützend zur Verfügung.
Der Umfang dieser Unterstützung ist natürlich abhängig vom geplanten Projekt und nicht zuletzt vom Maß an Eigeninitiative, die der jeweilige Pächter zu erbringen bereit oder in der Lage ist, er erstreckt sich jedoch wenn erforderlich von der Grundidee über die Konzeptionierung und Planung, die Einholung behördlicher Genehmigungen, Hilfe bei der Bestellung erforderlichen Pflanz- und sonstigen Materials sowie Anleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Der Kreisjägerschaft Stormarn werden jährlich finanzielle Mittel aus der Jagdabgabe des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume für biotopgestaltende Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden entsprechende Begrünungs- und Naturschutz-Projekte der Jagdpächter unterstützt und gefördert.
Zu den förderungsfähigen Projekten können zum Beispiel Knick-Neuanlagen, Anlagen naturnaher Stillgewässer und Feuchtbiotope, Pflanzungen von Feldgehölzen oder Streuobstwiesen und ähnliche Vorhaben gehören, die nicht Bestandteil behördlich geforderter Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind.

Weiterhin ist die Kreisjägerschaft Stormarn auch am WildTierKataster Schleswig-Holstein (WTK) beteiligt, welches als Projekt der Universität Kiel und des LJV SH e. seit 1995 als landesweites Biotopmonitoring Daten zu Verbreitung und Populationsentwicklung freilebender Wildtiere erfasst.
Im Rahmen des WTK werden auch Erfassung und Schutz des Bestandes an Wiesenweihen und Rotmilanen in Schleswig-Holstein durch – im Falle der Wiesenweihe – jährliche Erhebungen sichergestellt.
Insbesondere für das Monitoring der Wiesenweihen sind die Obleute für Naturschutz und Begrünung auf die aktive Mitarbeit der Jagdpächter angewiesen, welche durch die Kenntnis ihrer Reviere über wertvolle Informationen der darin lebenden Arten verfügen.

Mit dem Nachweis eines Wolfsrüden im Landkreis Segeberg im Sommer 2012 rückte eine ehemals zum jagdbaren Wild gehörende, nunmehr streng geschützte Tierart in das Rampenlicht der öffentlichen Berichterstattung. Es zeigte sich, dass Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern auf dieses Ereignis gut vorbereitet war:
Sensibilisiert durch den Fund eines im Jahr 2007 an der B 207 bei Süsel im Straßenverkehr ums Leben gekommenen jungen Wolfsrüden wurde ein „runder Tisch” ins Leben gerufen, welcher für Schleswig-Holstein einen Wolfsmanagement-Plan erarbeitete, der der Öffentlichkeit 2010 vorgestellt wurde.
Neben insgesamt fast zwanzig anderen Naturschutzverbänden und -Institutionen war auch der LJV SH an diesem runden Tisch vertreten.

Teil der im Wolfsmanagement festgeschriebenen Maßnahmen war auch die Ausbildung von ehrenamtlichen Wolfsbetreuern aus allen Landesteilen Schleswig-Holsteins. Die Wolfsbetreuer gehen Hinweisen auf das Vorkommen von Wölfen nach und üben informierende und beratende Funktion rund um das Thema „Wolf” aus.
Einer der Obleute für Naturschutz und Begrünung der Kreisjägerschaft Stormarn ist ausgebildeter Wolfsbetreuer und kann kontaktiert werden, wenn der Verdacht auf das Vorkommen eines Wolfes besteht. Insbesondere beim Verdacht auf das Vorliegen eines Wolfsrisses ist der Wolfsbetreuer zügig zu informieren, um unverzüglich eine Untersuchung des Risses in die Wege zu leiten oder selber vorzunehmen.